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   OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08   

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https://dejure.org/2009,2704
OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung eines Versicherungsmaklers für unrichtige Angaben gegenüber dem Gebäudeversicherer: Erstattungsfähiger Schaden; Mitverschulden des Versicherungsnehmers; Verwertung der Ermittlungsakte bei Brandstiftungsverdacht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 VVG a.F.; § 286 ZPO
    Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben; Pflichten des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers im ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben; Pflichten des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers im ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Haftung des Versicherungsmaklers für unrichtige Angaben gegenüber dem Gebäudeversicherer

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; VVG a. F. § 61

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; VVG § 61 a.F.
    Schadensersatzpflicht des Versicherungsmaklers wegen Weitergabe erkennbar unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers; Umfang des Schadensersatzes; Anforderungen an den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Gebäudefeuerversicherung -, Haftung des VM, Informationspflicht des VM, Befragungspflicht, Risikoerforschungspflicht, Risikobegutachtungspflicht, Risikoerkundungspflicht, Begutachtungspflicht

  • vertriebsrecht-blog.de (Leitsatz)

    Haftung des Versicherungsmaklers für Leistungsverlust wegen Falschangaben

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zur Maklerhaftung: Besichtigungspflicht und Pflicht zur Angabenprüfung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zur Maklerhaftung: Mitverschulden bei falschen Angaben im Antrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Indizien für Versicherungsbetrug durch Versicherungsnehmer - Versicherungsmakler muss trotz Falschangaben im Antrag Schaden nicht ersetzen

  • nomos.de PDF, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    Mitverschulden bei Unterzeichnung eines unrichtigen Gebäudeversicherungsantrags; Beiziehung von Ermittlungsakten im Zivilverfahren

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Pflichtenkreis eines Versicherungsmaklers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Dem entspricht, dass der Versicherungsmakler von sich aus das Risiko untersucht, das Objekt prüft und den Versicherungsnehmer als seinen Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu plazieren, unterrichten muss (BGHZ 94, 356 ff.).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 309/04

    Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGH NJW-RR 2005, 1425).
  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1515/07

    Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung wegen eines Brandschadens:

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Die Rechtsprechung spricht in solchen Fällen von einem "üblichen" Fall einer Eigenbrandstiftung vor, bei welchem ein leer stehendes Haus in Brand gesetzt wurde, was es dem Eigentümer ermöglicht, die Versicherungssumme für das Haus sowie die Kosten der Beseitigung des Brandschutts von der Versicherung zu kassieren und zusätzlich das vorhandene Baugrundstück zu verkaufen oder aber im Falle einer Neuwertversicherung ein entsprechendes Haus an gleicher Stelle mit besseren Vermarktungschancen als Neubau aufzubauen (OLGR Koblenz 2009, 162).
  • OLG Schleswig, 13.11.2008 - 16 U 14/08

    Beigezogene Akten und Beibringungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 20 U 16/18

    Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation

    Er hat als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen (vgl. BGH Urt. v. 10.3.2016 - I ZR 147/14, WM 2016, 1632 Rn. 18 m. w. N.; BGH Urt. v. 22.5.1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356 = VersR 1985, 930 = juris Rn. 11; OLG Hamm Urt. v. 30.4.2012 - 18 U 141/06, r+s 2015, 475 = juris Rn. 81; OLG Celle Urt. v. 6.4.2009 - 11 U 220/08, r+s 2011, 117 = juris Rn. 27; Matusche-Beckmann, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl. 2015, § 5 Rn. 274 ff.; Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 61 Rn. 8 f.) .

    Sollte der beratende Geschäftsführer der Beklagten hingegen gleichwohl eine Besichtigung der zu versichernden Objekte vorgenommen haben, hätte er den Antrag mit der unzutreffend beantworteten Zeichnungsfrage 3 nicht an den Versicherer weiterreichen dürfen (vgl. OLG Celle Urt. v. 6.4.2009 - 11 U 220/08, r+s 2011, 117 = juris Rn. 29-31 mit Anm. Neuhaus, jurisPR-VersR 6/2009 Anm. 3) .

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 12 U 218/09

    Beratungs- und Hinweispflichten des Rechtsanwalts hinsichtlich

    Für die hier maßgebliche Ausschlussfrist des 2.1.1.1 AUB 2001 gilt Gleiches (OLG Karlsruhe; Urt. v. 18.12.2008 - 9 U 141/08, RuS 2009, 396; OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.11.2004 - 5 U 143-02-14).
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